Reklamationen und Rücksendungen

Verfahren für Reklamationen

über die Gesellschaft: iOpraveno s.r.o.

eingetragener Sitz: Pražská tř. 53, 370 04 Č.Budějovice

identifikationsnummer: 11855886

eingetragen im Handelsregister, geführt beim Handelsgericht in České Budějovice, Abteilung C, Einlage 31231

für den Verkauf von Waren über einen Online-Shop, der sich unter der folgenden Internetadresse befindet: www.iopraveno.cz

I. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

Das Reklamationsverfahren wurde im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. über das Bürgerliche Gesetzbuch (im Folgenden nur "Bürgerliches Gesetzbuch") und des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz in seiner geänderten Fassung (im Folgenden nur "Gesetz") erstellt und gilt für Verbrauchsgüter (im Folgenden nur "Ware"), bei denen die Rechte des Käufers aus der Mängelhaftung (im Folgenden nur "Ansprüche") während der Garantiezeit geltend gemacht werden.

  1. Das Reklamationsverfahren ist ein untrennbarer Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Abschluss des Kaufvertrags erklärt sich der Käufer mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesem Reklamationsverfahren einverstanden und bestätigt, dass er sie zur Kenntnis genommen hat.
  2. Der Kunde des bugr.art-Onlineshops ist entweder ein Käufer-Verbraucher im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. a) des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz (im Folgenden "Käufer-Verbraucher") oder ein Käufer-Unternehmer, der bei Abschluss und Durchführung des Vertrages im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit handelt (im Folgenden "Käufer-Unternehmer"). Der Käufer-Verbraucher und der Käufer-Unternehmer werden im Folgenden gemeinsam als "Käufer" bezeichnet.
  3. Der Verkäufer handelt beim Abschluss und der Erfüllung des Kaufvertrags im Rahmen seines Unternehmens. Der Verkäufer ist ein Unternehmer, der direkt oder über andere Unternehmer Produkte oder Dienstleistungen an den Käufer liefert.

II. HAFTUNG DES VERKÄUFERS

  1. Der Verkäufer haftet dem Käufer dafür, dass die Ware bei Erhalt frei von Mängeln ist. Insbesondere haftet der Verkäufer dafür, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Käufer:
    • sie die zwischen den Parteien vereinbarte Beschaffenheit aufweist und, falls keine Vereinbarung getroffen wurde, die Eigenschaften, die der Verkäufer oder der Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer angesichts der Art der Ware und auf der Grundlage der von ihnen durchgeführten Werbung erwartet hat,
    • die Sache für den Zweck geeignet ist, für den sie nach Angaben des Verkäufers verwendet werden soll oder für den eine Sache dieser Art gewöhnlich verwendet wird,
    • die Ware in Qualität oder Ausführung dem vereinbarten Muster oder der vereinbarten Probe entspricht, wenn die Qualität oder Ausführung unter Bezugnahme auf das vereinbarte Muster oder die vereinbarte Probe bestimmt wurde,
    • der Gegenstand in der richtigen Menge, dem richtigen Maß oder Gewicht vorliegt; und
    • die Ware den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  2. Die Waren werden von einem Steuerbeleg und bei einigen Produkten von einem Garantieschein begleitet. Liegt den Waren kein Garantieschein bei, wird der Steuerbeleg zur Geltendmachung des Anspruchs verwendet.

III. RECHTE IM RAHMEN DER HAFTUNG FÜR MÄNGEL AN WAREN

  1. Offensichtliche Schäden an der Ware oder ihrer Verpackung während der Lieferung müssen sofort mit dem Spediteur besprochen und die Unstimmigkeiten im Übergabeprotokoll (Lieferschein) festgehalten werden. Der Käufer ist nicht verpflichtet, solche Waren vom Frachtführer anzunehmen und hat den Verkäufer unverzüglich über die festgestellten Schäden zu informieren. Am Tag der Übernahme hat der Käufer die Unversehrtheit der Ware und die Vollständigkeit des Zubehörs ordnungsgemäß zu prüfen.
  2. Im Falle der persönlichen Abholung durch den Käufer ist der Zeitpunkt der Übernahme der Ware der Zeitpunkt des Übergangs der Schadensgefahr an der Ware vom Verkäufer auf den Käufer. Unterlässt der Käufer die Untersuchung der Ware bei der Übernahme, so kann er Mängel, die bei dieser Untersuchung feststellbar sind, nur dann geltend machen, wenn er nachweist, dass solche Mängel (z.B. fehlendes Zubehör) bereits zum Zeitpunkt des Übergangs der Schadensgefahr an der Ware vorhanden waren. Eine spätere Reklamation wegen Unvollständigkeit der Ware oder äußerer Beschädigung der Ware entzieht dem Käufer nicht das Recht auf Reklamation. Der Verkäufer hat jedoch die Möglichkeit zu beweisen, dass keine Verletzung des Kaufvertrags vorliegt.
  3. Der Käufer-Verbraucher kann eine Reklamation über die Ware per Versanddienst an iOpraveno s.r.o. Tikalova 735/1, Včelná 373 82.
  4. Im Falle, dass der Käufer die Ware an den Verkäufer oder an das Servicezentrum per Transportdienst sendet, muss er die reklamierte Ware in geeignetes und ausreichend schützendes Verpackungsmaterial verpacken, das den Anforderungen des Transports entspricht, damit sie während des Transports nicht beschädigt wird. Die Sendung sollte die reklamierte Ware (einschließlich des kompletten Zubehörs) enthalten, wir empfehlen, eine Kopie des Kaufbelegs, eine detaillierte Beschreibung des reklamierten Mangels und die korrekten Kontaktdaten des Käufers beizulegen.
  5. Der Käufer ist verpflichtet, nachweisbar zu beweisen, dass die Ware im Online-Shop iopraveno.cz gekauft wurde. Am besten durch den Original-Kaufbeleg der Ware oder eine ordnungsgemäß ausgefüllte Garantiekarte.
  6. Die Rechte der Haftung für Mängel an der Ware gelten insbesondere nicht für Fälle, in denen der Mangel oder Schaden entstanden ist:
    • mechanische Beschädigung der Ware
    • nachgewiesene Manipulationen am Gerät, Naturkatastrophen, mechanische Beschädigungen oder wenn die Siegel entfernt oder beschädigt wurden, wenn die Waren versiegelt sind,
    • elektrische Überspannungen (sichtbar verbrannte Bauteile oder Leiterplatten), außer bei normalen Abweichungen,
    • nachweislich unsachgemäße Verwendung,
    • verwendung entgegen der Gebrauchsanweisung oder den Anweisungen auf der Verpackung oder der Garantiekarte,
    • verwendung entgegen den allgemein anerkannten Regeln der Technik,
    • verwendung unter Bedingungen, die in Bezug auf Temperatur, Staubigkeit, Feuchtigkeit, chemische und mechanische Einflüsse nicht für die vom Hersteller direkt vorgesehene Umgebung geeignet sind oder die sich eindeutig aus der Art des Produkts ergeben,
    • nachweislich unprofessionelle Installation und Bedienung,
    • wenn der vorgelegte Garantieschein offensichtliche Anzeichen für eine Veränderung der Daten aufweist oder wenn die Ware eine andere Seriennummer als die auf dem Garantieschein angegebene trägt.
  7. Die Mängelhaftung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf die durch den normalen Gebrauch verursachte Abnutzung, bei Waren, die zu einem niedrigeren Preis verkauft wurden, auf den Mangel, für den der niedrigere Preis vereinbart wurde, bei gebrauchten Waren auf einen Mangel, der dem Grad der Nutzung oder Abnutzung entspricht, den die Waren bei der Übernahme durch den Käufer hatten.
  8. Ein Mangel, der durch unsachgemäße Montage oder sonstige unsachgemäße Inbetriebnahme verursacht wurde, gilt als Mangel, wenn diese Montage oder Inbetriebnahme im Kaufvertrag vereinbart und vom Verkäufer oder einer anderen Person unter der Verantwortung des Verkäufers durchgeführt wurde.
  9. Soweit Verbrauchsmaterialien in der Verpackung enthalten sind oder Gegenstand des Kaufs sind, beträgt ihre normale Lebensdauer bei normalem Gebrauch in der Regel 6 Monate, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Das Recht des Käufers, die Ware innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu reklamieren, bleibt davon unberührt. Der Käufer muss jedoch berücksichtigen, dass die Garantie sich nicht auf die Abnutzung der Waren oder ihrer Teile durch den normalen Gebrauch bezieht und nicht mit der Haltbarkeit verwechselt werden kann.
  10. Für Geschenke, die der Verkäufer dem Käufer im Rahmen des Kaufvertrags für andere bezahlte Waren unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann keine über das Gesetz hinausgehende Gewährleistung oder Haftung für Mängel übernommen werden. Im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag ist der Käufer verpflichtet, die geschenkte Ware in ihrem ursprünglichen Zustand an den Verkäufer zurückzugeben.
  11. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über die Verpflichtungen zur mangelhaften Erfüllung im gesetzlich vorgesehenen Umfang (Garantieschein) auszustellen. Der Garantieschein muss den Namen oder die Firma, die Registernummer und den Sitz des Verkäufers enthalten. Sofern es die Beschaffenheit der Sache zulässt, genügt es, dem Käufer anstelle des Garantiescheins einen Kaufbeleg über die Ware auszustellen, der die gleichen Angaben wie der Garantieschein enthält. Wird eine längere als die gesetzliche Gewährleistungsfrist gewährt, so hat der Verkäufer im Garantieschein die Bedingungen und den Umfang der Garantieverlängerung anzugeben.

IV. GEWÄHRLEISTUNGSFRIST

  1. Der Käufer/Verbraucher ist berechtigt, innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Erhalt der Ware das Recht auf Reklamation von Mängeln an den Verbrauchsgütern geltend zu machen. Tritt ein Mangel an den Waren innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Waren durch den Käufer/Verbraucher auf, so wird davon ausgegangen, dass die Waren bei Erhalt mangelhaft waren, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. Beim Kauf von gebrauchten Waren beträgt die Frist für die Ausübung der Rechte aus der mangelhaften Leistung 24 Monate. Für einen Käufer-Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate.
  2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Erhalt der Ware durch den Käufer. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem sich die Ware in Reparatur befunden hat. Wird die Ware im Rahmen der Gewährleistungsreparatur ausgetauscht, läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.
  3. Soll der Kaufgegenstand von einem anderen Unternehmen als dem Verkäufer in Betrieb genommen werden, so beginnt die Gewährleistungsfrist erst mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Kaufgegenstandes, sofern der Käufer die Inbetriebnahme innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Kaufgegenstandes in Auftrag gegeben und die für die Durchführung der Leistung erforderliche Mitwirkung ordnungsgemäß und rechtzeitig erbracht hat. Das Datum der Inbetriebnahme der Ware ist in dem vom Käufer erhaltenen Inbetriebnahmeprotokoll angegeben. Der Beginn der Gewährleistungsfrist wird also nur dann verschoben, wenn alle oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Datum des Erhalts der Ware.

V. RECHTE AUS MÄNGELN AN DER WARE

  1. Weist die Ware nicht die im Artikel Haftung des Verkäufers aufgeführten Eigenschaften auf, kann der Käufer/Verbraucher auch die Lieferung einer neuen mangelfreien Ware verlangen, es sei denn, dies ist aufgrund der Art des Mangels unzumutbar. Betrifft der Mangel nur einen Teil der Ware, kann der Käufer/Verbraucher nur den Ersatz dieses Teils verlangen, ist dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten. Ist dies jedoch im Hinblick auf die Art des Mangels unverhältnismäßig, insbesondere wenn der Mangel unverzüglich behoben werden kann, handelt es sich um eine unerhebliche Vertragsverletzung und der Käufer-Verbraucher ist in einem solchen Fall stets berechtigt, den Mangel ausschließlich durch Nachbesserung kostenlos beheben zu lassen.
  2. Der Käufer/Verbraucher hat auch im Falle eines behebbaren Mangels Anspruch auf Lieferung neuer Ware oder Austausch von Teilen, wenn er die Sache wegen des erneuten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß verwenden kann. In diesem Fall hat der Käufer/Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Als erneutes Auftreten eines Mangels nach der Reparatur gilt derselbe Mangel, der bereits mindestens zweimal während der Gewährleistungsfrist behoben wurde und erneut auftritt. Wurden die Waren in der Zeit vor der Geltendmachung des Anspruchs mindestens dreimal wegen verschiedener behebbarer Mängel repariert, so wird davon ausgegangen, dass sie an einer größeren Anzahl von Mängeln leiden.
  3. Tritt der Käufer/Verbraucher nicht vom Vertrag zurück oder macht er nicht von seinem Recht Gebrauch, neue, mangelfreie Waren liefern zu lassen, Teile zu ersetzen oder zu reparieren, kann er einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Ein Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass besteht auch dann, wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, mangelfreie Ware zu liefern, Teile zu ersetzen oder die Ware zu reparieren, und wenn der Verkäufer den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt oder wenn die Behebung des Mangels für den Käufer/Verbraucher mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre.
  4. Das Recht auf mangelhafte Leistung steht dem Käufer nicht zu, wenn der Verkäufer dem Käufer vor der Übernahme der Waren mitgeteilt hat, dass die Waren mangelhaft sind, oder wenn der Käufer den Mangel selbst verursacht hat.
  5. Der Käufer/Verbraucher ist in allen in den NCC und im Gesetz genannten Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Verkäufer in dem Moment wirksam, in dem die Rücktrittserklärung des Käufers/Verbrauchers dem Verkäufer zugestellt oder übergeben wird, vorausgesetzt, dass alle gesetzlichen Bedingungen gemäß §2001 ff. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag wird der Vertrag von Anfang an aufgehoben und die Parteien sind verpflichtet, einander alles zurückzugeben, was sie einander auf der Grundlage des Vertrages zur Verfügung gestellt haben.
  6. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ist der Käufer verpflichtet, die komplette Ware einschließlich aller Zubehörteile an den Verkäufer zurückzugeben.
  7. Wurde die mangelhafte Ware gebraucht oder mit einem Preisnachlass verkauft, der ihre mindere Qualität zum Zeitpunkt des Verkaufs widerspiegelt, hat der Käufer/Verbraucher anstelle des Rechts auf Umtausch der Ware Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass.

VI. BEHANDLUNG VON REKLAMATIONEN

  1. Der Käufer/Verbraucher muss die Beanstandung einschließlich der Mängelbeseitigung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Beanstandung erledigen lassen, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer/Verbraucher vereinbaren eine längere Frist. Die Frist für die Erledigung der Beanstandung beginnt mit dem auf das Datum der Beanstandung folgenden Tag im Sinne des § 605 BGB. Nach Ablauf dieser Frist stehen dem Käufer/Verbraucher die gleichen Rechte zu, als ob es sich um eine wesentliche Vertragsverletzung handeln würde. Die 30-Tage-Frist ist für den Käufer/Unternehmer nicht bindend.
  2. Der Käufer/Verbraucher kann sich selbst über den Ausgang der Reklamation bei der Adresse des Betriebs, in dem die Reklamation geltend gemacht wurde, oder bei dessen Kundendienstleitung erkundigen.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer oder einem von ihm beauftragten Service jede Unterstützung zu gewähren, um das Vorhandensein des reklamierten Mangels zu überprüfen und ihn zu beseitigen (einschließlich der Prüfung oder Demontage des Produkts). Bei der Reklamation ist der Käufer verpflichtet, die Ware in einem den Hygienevorschriften und allgemeinen Hygienegrundsätzen entsprechenden Zustand zu übergeben, einschließlich aller Teile und Zubehörteile.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware für das Reklamationsverfahren vollständig zu übergeben. Es wird außerdem empfohlen, eine Kopie des Kaufbelegs, eine detaillierte Beschreibung des Mangels und die vollständigen Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail) beizufügen. Liefert der Käufer die Waren nicht vollständig und ist deren Vollständigkeit erforderlich, um das Vorhandensein des reklamierten Mangels festzustellen und/oder diesen zu beheben, so beginnt die Frist für die Abwicklung der Reklamation erst mit der Lieferung der fehlenden Teile.
  5. Bei der Reklamationsannahme haftet der Verkäufer nicht für die Daten und Informationen des Käufers, die auf Festplatten, Speichern oder anderen Informationsträgern gespeichert sind, die Teil der reklamierten Ware sind, und auch nicht für den Verlust dieser Daten und Informationen.
  6. Bei der Geltendmachung einer Reklamation erhält der Käufer eine schriftliche Bestätigung - einen Reklamationsbericht, der als Dokument für die Abwicklung der Reklamation dient. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Erstellung des Reklamationsberichts alle erforderlichen Angaben zu machen, deren Vollständigkeit und Richtigkeit er durch seine Unterschrift auf dem Reklamationsbericht bestätigt. Der Reklamationsbericht enthält Informationen darüber, wann die Reklamation eingereicht wurde, welchen Inhalt sie hat und welche Art der Erledigung der Reklamation der Käufer-Verbraucher verlangt. Wenn der Käufer-Verbraucher das Produkt per Transportdienst zum Reklamationsverfahren geschickt hat, erhält er das Reklamationsprotokoll per E-Mail.
  7. Der Käufer/Verbraucher hat Anspruch auf Erstattung der für die Reklamation vernünftigerweise entstandenen Kosten, wobei unter diesen Kosten die niedrigstmöglichen zu verstehen sind. Dazu gehören insbesondere die Portokosten für den Versand der reklamierten Waren. Der Käufer/Verbraucher muss die Erstattung dieser Kosten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist zur Ausübung der Rechte aus der mangelhaften Leistung verlangen.

VII. VERWEIGERUNG DER ANERKENNUNG EINER REKLAMATION

  1. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Ware zur Reklamation zu verweigern, wenn die Ware verschmutzt ist oder ihre Bestandteile verschmutzt sind.
  2. Der Verkäufer ist auch berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern, wenn die Ware nicht gemäß den Hygienevorschriften und allgemeinen Hygienegrundsätzen übergeben wird.

VIII. ABHOLUNG DER WARE IN DER GARANTIEWERKSTATT

  1. Nach Erledigung der Reklamation informiert der Verkäufer den Käufer entweder per SMS, E-Mail oder Telefon. Wurde die Ware per Versanddienstleister verschickt, wird sie nach der Bearbeitung an die Adresse des Käufers geschickt.
  2. Der Verkäufer stellt dem Käufer eine schriftliche Bestätigung aus oder sendet ihm diese zu, in der das Datum und die Art der Erledigung der Reklamation, die Bestätigung der Reparatur und die Dauer der Reklamation oder die Gründe für die Ablehnung der Reklamation angegeben sind.
  3. Bei Nichtabholung der reklamierten Ware aus der Garantiereparatur innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der Garantiereparaturfrist ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Lagergebühr in Höhe von 50,- CZK für jeden Tag des Verzugs bei der Abholung der Ware zu zahlen.
  4. Bei der Herausgabe der Ware nach der Reklamationserledigung ist der Käufer verpflichtet, das Dokument vorzulegen, das er bei der Warenübernahme für die Reklamation erhalten hat, oder er muss seine Identität nachweisen.

Dieses Reklamationsverfahren tritt am 15. Juli 2022 in Kraft und ist wirksam.